Lebenslagen
     Heirat
          1. Planung der Heirat

Ehevertrag

Erfahrungsgemäß kommt es in vielen Ehen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter oder den Umfang und das Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen. Besonders häufig treten derartige Probleme im Falle der Trennung oder der Scheidung (LL) auf.

Um derartigen Streitigkeiten vorzubeugen, besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen. Im Ehevertrag können die Ehepartner Regelungen sowohl für die Zeit der Ehe als auch für den Scheidungsfall treffen. Häufig vorkommende Beispiele sind die Vereinbarung einer Gütertrennung und Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich.

Gerade im Falle einer Scheidung kann es eine große Erleichterung für die Partner sein, wenn von vornherein klare finanzielle Regelungen für den Trennungs- und Scheidungsfall getroffen wurden.

Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, aber auch noch während der Ehe geschlossen werden.

Da Eheverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, müssen sie notariell beurkundet werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Vertragspartner persönlich bei einem Notar erscheinen.

Falls ein Ehevertrag für Sie infrage kommt, sollten Sie sich durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt beraten und gegebenenfalls den Ehevertrag entwerfen lassen. Lassen Sie sich dabei genau erklären, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen in Ihrem Fall haben.

Ohne Ehevertrag leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Güterstand behält jeder Partner während der Ehe sein Eigentum. Nur wenn ein Ehegatte stirbt oder die Ehe scheitert, wird der Zugewinn, den die Gatten während der Ehe erzielt haben, in bar ausgeglichen.